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   VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 8 S 1469/91   

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https://dejure.org/1991,3883
VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 8 S 1469/91 (https://dejure.org/1991,3883)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.1991 - 8 S 1469/91 (https://dejure.org/1991,3883)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 1991 - 8 S 1469/91 (https://dejure.org/1991,3883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Ausschluß der aufschiebenden Wirkung nach WoBauErlG Art 2 § 10 Abs 2 im Falle einer Duldungsverfügung zugunsten des Bauherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauaufsichtliche Duldungsverfügungen unterfallen nicht § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnG (IBR 1992, 115)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 185
  • VBlBW 1991, 331 (Ls.)
  • BauR 1992, 68
  • ZfBR 1992, 39
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 22.07.1987 - BT-Drs 11/636
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 8 S 1469/91
    Durch diese Regelung sollte entsprechend der Intention des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 11/636 S. 28) eine Angleichung an die rechtliche Situation geschaffen werden, wie sie in den Ländern Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein aufgrund der Rechtsprechung der für diese Länder zuständigen Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe praktiziert wird, nach der Drittwidersprüchen und-anfechtungsklagen gegen eine bauaufsichtliche Genehmigung keine aufschiebende Wirkung zukommt.
  • VG Gießen, 16.12.2005 - 1 G 3906/05

    OBI-Markt in Gladenbach darf Heimtiersortiment weiter führen

    Denn dieses weist die betroffene Person nur in die durch die §§ 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 HBO gesetzten Schranken, nämlich kein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben vor Zustellung der Baugenehmigung zu realisieren und zu nutzen (st. Rspr. der hessischen Verwaltungsgerichte, vgl. z.B. Hess. VGH, NVwZ 1987, 428 [VGH Hessen 15.10.1986 - 3 TH 2544/86] ; BauR 1992, 68 [VGH Baden-Württemberg 08.07.1991 - 8 S 1469/91] m.w.N.; BauR 1995, 679 [VGH Hessen 10.11.1994 - 4 TH 1864/94] = BRS 57 Nr. 259; NVwZ 1995, 922 = HessVGRspr.
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